Details sind in Ausarbeitung
Öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai unter Auflagen möglich

Übertragung des Ostergottesdienstes aus einer – beinahe – menschenleeren Kirche in Bonn. Solche Bilder sollen ab dem 15. Mai in Österreich der Vergangenheit angehören. | Foto: Harald Oppitz/KNA
  • Übertragung des Ostergottesdienstes aus einer – beinahe – menschenleeren Kirche in Bonn. Solche Bilder sollen ab dem 15. Mai in Österreich der Vergangenheit angehören.
  • Foto: Harald Oppitz/KNA
  • hochgeladen von Kirche bunt Redaktion

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. April kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, dass ab Freitag, 15. Mai, öffentliche Gottesdienste mit Gläubigen wieder möglich sein werden. Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn erklärten in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 23. April, unter welchen Auflagen die Gottesdienste in der nächsten Zeit möglich sind. In den Diözesen werden Details dazu ausgearbeitet.

Demnach muss Gläubigen beim Gottesdienst künftig 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, die Teilnehmer müssen einen Mindestabstand von zwei Meter zueinander einhalten und zudem einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Flächen oder Vorrichtungen wie Türgriffe müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.

Die Auflagen waren im Vorfeld, so die Bundesministerin, mit den 16 Glaubensgemeinschaften in Österreich abgestimmt worden. In Absprache mit ihnen nahm Kardinal Christoph Schönborn, als Vertreter der größten Religionsgemeinschaft in Österreich, an der Pressekonferenz teil. Er betonte, dass es sich bei den Maßnahmen um einen ersten Schritt handle: „Es geht um den Schutz des Nächsten und ist so auch gelebte Nächstenliebe.“ Alle Religionsgemeinschaften haben sich, so der Kardinal, für das Gemeinwohl eingesetzt. Nun heiße es, „sehr behutsam und verantwortungsvoll“ die nächsten Schritte zu setzen. Nun werden konkrete Rahmenbedingungen ausgearbeitet. Da brauche es, so Schönborn, weiterhin „Kreativität und Umsicht“.

Es werde noch eine Weile brauchen, bis das religiöse Leben in Österreich wieder in gewohnter Form gelebt werden könne, sagte der Erzbischof. Vielen sei in diesen Zeiten aber bewusst geworden, dass der Glaube auch Zuhause gelebt wird. „Der Glaube betrifft das ganz Leben.“ Die Beschränkung der Zahl von einer Person pro 20 Qudaratmeter würde für den Stephansdom eine Teilnehmerzahl von rund 120 Personen bedeuten, rechnete der Kardinal überschlagsmäßig vor. Wie diese Bestimmung im Konkreten umgesetzt werden können, werde in den nächsten Tagen bekanntgegeben. „Die Praxis für den 15. Mai für den Beginn der Gottesdienste in der katholischen Kirche - und analog auch in den orthodoxen Kirchen - wird noch intensiv beraten. Aber es muss immer den Sicherheitskritierien entsprechen und dafür wird es Wege geben. Etwas ungewohnte Wege, aber es wird Wege geben.“

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte bei der Pressekonferenz am Dienstag, 21. April, betont, dass die Gottesdienste „natürlich“ nur unter gewissen Auflagen und Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Gesundheit stattfinden dürfen. Für Gottesdienste wie auch für alle anderen Bereiche gelte, in Abstimmung mit Experten die bestmöglichen Regelungen zu finden, so Kurz. Wichtigste Grundregel sei, „dass überall die Abstandsregel eingehalten wird“.

Auf Nachfrage betonte Kurz, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften genauso eigens zu behandeln seien wie alle anderen Bereiche. Gottesdienste seien weder mit der Gastronomie eins zu eins vergleichbar, noch mit Veranstaltungen. Die Freiheit, die eigene Religion ausüben zu können, sei ein „sehr, sehr hohes und auch verfassungsrechtlich geschütztes Gut“, so Kurz. Er sei allen Religionsgemeinschaften dankbar, „wie verantwortungsvoll hier die Beschlüsse der Bundesregierung mitgetragen werden und wie gut das Einvernehmen ist“.

Bei Beratungen der Bischöfe in den Tagen davor hatte der beigezogene Experte, Prof. Markus Müller, Rektor der Medizinischen Universität Wien und Mitglied im Krisenstab des Gesundheitsministeriums gesagt, dass gemeinsame Gottesdienste zu jener Art von Versammlung gehören, bei denen das Virus besonders leicht verbreitet werden kann. Müller nannte einige kritische Voraussetzungen für die Infektionsgefahr: geschlossene Räume, in denen sich Personen gemeinsam länger als 15 Minuten aufhalten und gemeinsam sprechen und singen. Deshalb handle es sich bei einem Gottesdienst um eine ganz andere Art von Versammlung bzw. öffentlichem Raum, als dies etwa bei einem Baumarkt der Fall sei.

In Deutschland hat als erstes Bundesland Sachsen die in der Coronakrise zuletzt geltenden Regelungen zum Verbot öffentlicher Gottesdienste gelockert. In dem ostdeutschen Bundesland sind seit dem 20. April Gottesdienste, Be­erdigungen, Trauerfeiern und Trauungen im kleinen Kreis mit vorerst maximal 15 Teilnehmern wieder erlaubt. In Thüringen sollen ab 3. Mai Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern auf Antrag zulässig sein, darunter auch Gottesdienste. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer knüpfte die Einladung zu Gottesdiensten ab dem 1. Mai an die Vorlage eines überzeugenden Schutzkonzeptes.

Kritisch äußerte sich dazu der Magdeburger Bischof Gerhard Feige: „Ich kann mir bis jetzt jedenfalls kaum vorstellen, wie Gottesdienste mit Zugangsbegrenzung, Anwesenheitsliste, Abstandswahrung, Mundschutz, Handschuhen, einem Desinfektionsritus vor der Gabenbereitung und der Austeilung der Kommunion mittels einer – noch zu erfindenden – liturgischen Zange gottgefällig und heilsdienlich sein sollen.“ Ihn irritiere zunehmend der Unmut, den manche Gläubige und kirchliche Verantwortungsträger „inzwischen wehleidig oder kämpferisch“ zum Ausdruck brächten.

In Italien planen die katholischen Diözesen eine schrittweise Wiederaufnahme des kirchlichen Lebens ab dem 4. Mai in Einvernahme mit den staatlichen Behörden.

In Tschechien sollen schon ab 27. April wieder 15 Teilnehmer pro Gottesdienst erlaubt sein, ab 8. Juni sollen nach der Vorstellung von Ministerpräsident Andrej Babis die Kirchen wieder für alle geöffnet sein.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ