ÜBER_BLICK
Absage an Laienpredigt
- Krankenhaus-Seelsorgerin Margot Brucker feiert Gottesdienst.
- Foto: Diözese Linz / Frauenkommission / Laurenz Kaiser
- hochgeladen von martinus Redaktion
Der Vatikan hat den Antrag der Deutschen Bischofskonferenz auf eine Sonderregelung für die Laienpredigt in der Eucharistiefeier abgelehnt. Damit bleibt die Homilie nach dem Evangelium weiterhin Priestern und Diakonen vorbehalten.
Die Entscheidung stammt vom Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter Leitung von Kardinal Arthur Roche. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich auf einen breit getragenen Beschluss des Reformprozesses „Synodaler Weg“ gestützt und eine neue Predigtordnung beschlossen. Rom verweist jedoch auf das geltende Kirchenrecht und betont, dass die Homilie aufgrund ihres liturgischen Charakters untrennbar mit dem Weiheamt verbunden sei. Eine Ausnahmegenehmigung sei daher nicht möglich.
Die Absage war nach Einschätzung von Beobachter:innen keine Überraschung. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Vatikan deutlich gemacht, dass das aktuelle Kirchenrecht keinen Spielraum für Laienpredigten innerhalb der Messfeier lässt. Historische Sonderregelungen aus den 1970er-Jahren wurden von Rom nicht als Grundlage für eine neue Genehmigung anerkannt. Zusätzlichen Nachdruck erhielt die vatikanische Position durch Äußerungen von Papst Leo XIV. Bei einer Generalaudienz unterstrich er, dass in der Eucharistie Wortverkündigung und Sakrament eine untrennbare Einheit bilden. Diese Verbindung gilt in der kirchlichen Lehre als zentrales theologisches Argument dafür, warum die Homilie an das Weiheamt gebunden bleibt.
Kritik kommt von katholischen Reformgruppen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sieht die Entscheidung als verpasste Chance. Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) bedauerte die Ablehnung und sieht darin einen Rückschritt für die Beteiligung qualifizierter Frauen und Laien an der Verkündigung. Die Reformbewegung „Wir sind Kirche“ nannte die Absage des Vatikans eine „völlig realitätsferne Prinzipienentscheidung“.
Unverändert bleibt, dass Laien weiterhin in Wort-Gottes-Feiern oder anderen Gottesdienstformen predigen dürfen. Innerhalb der Eucharistiefeier bleibt die Homilie jedoch nach der Entscheidung des Vatikans ausschließlich geweihten Amtsträgern vorbehalten. Die Diskussion über Reformen in der Verkündigung dürfte dennoch weitergehen.
AME
Autor:martinus Redaktion aus Burgenland | martinus |
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