Sterbeverfügungsgesetz
Kirche schützt Leben

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Viele Fragen sehen Kirchenvertreter nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfes für eine „Sterbeverfügung“.

Klar ist die Grundhaltung der katholischen Kirche wie der für Lebensschutz zuständige Bischof Hermann Glettler betont: „Wir möchten alles dafür einsetzen, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut zu begleiten und alle Möglichkeiten ausschöpfen, doch die Beihilfe zum Suizid ist für uns keine ethisch vertretbare Option.“Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Minderjährige. Das letale Präparat wird in Apotheken erhältlich sein.

Begleitend zum „Sterbeverfügungsgesetz“ soll der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung erfolgen. Dafür gibt es Lob aus dem kirchlichen Umfeld. Gleichzeitig zeigen die Reaktionen auch das bleibende Unbehagen über die nun eröffnete Möglichkeit einer straffreien Beihilfe bei der Selbsttötung. Grundtenor: Es braucht noch Zeit zum Prüfen des Gesetzesentwurfes, der bis 12. November in Begutachtung steht. „Es lässt sich jetzt schon sagen, dass es in kirchlichen Häusern, Spitälern, Alten- und Pflegewohnheimen ganz verlässlich keine Assistenz zum Suizid geben wird, auch nicht dessen Duldung. Selbstverständlich bieten wir auch in Zukunft zusätzlich zur palliativmedizinischen Versorgung jede Form menschlicher, seelsorglicher und therapeutischer Begleitung an. Wir lassen niemanden in seiner letzten Lebensphase allein“, sagt Bischof Glettler.

Stimmen aus der Erzdiözese

Für Gerhard Viehhauser, Bischofsvikar für Ehe und Familie, ist der Schutz vor einem Missbrauch und ein Grundzug der Suizidprävention erkennbar, „doch fehlen einige wichtige Grenzziehungen“. Und er hält noch einmal die unmissverständliche Position der Kirche fest, „die einer Suizidbeihilfe nie zustimmen kann.“ Die Kirche habe die Aufgabe Lebensfreude zu vermitteln und nicht Leben zu beenden. „Hier stellt sich die Frage, wie können jene, deren Lebensmut schwach geworden ist, gestützt werden?“ „Bei entsprechender Palliativversorgung wird bei vielen der Wunsch nach Selbsttötung gar nicht entstehen“, ist Elisabeth Mayer, Präsidentin der Katholischen Aktion überzeugt. Die Bedingungen für den assistierten Suizid seien im Gesetz eng gefasst „und das sei gut so, allerdings wäre das mehrstufige Verfahren, in dem Ärzte Diagnose, Lebenserwartung und Zurechnungsfähigkeit überprüfen, um eine psychologische Komponente zu erweitern. „Zum Verbot von Tod auf Verlangen haben sich alle Parteien bekannt und deshalb wäre eine bessere rechtliche Absicherung wünschenswert“, sagt Mayer. Es sei sonst zu befürchten, dass eine neue Diskussion losbreche.
kap/ibu

Autor:

Ingrid Burgstaller aus Salzburg & Tiroler Teil | RUPERTUSBLATT

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