Erste Klimaklage in Straßburg hat einen Sieg errungen

Kirchen-Organisationen in Österreich begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zugunsten von Klima-Aktivistinnen aus der Schweiz, wonach Klimaschutz eine Menschenrechtsfrage ist und vor Gericht eingeklagt werden kann. Für die Katholische Jungschar ist das Urteil „ein Meilenstein für den Klimaschutz und ein starkes Signal an alle Staaten, dass sie nicht länger untätig sein können“, erklärte Bundesvorsitzende Martina Erlacher. Anja Appel, Leiterin der Koordinierungsstelle für Entwicklungszusammenarbeit der Österreichischen Bischofskonferenz, begrüßt das EGMR-Urteil in zweierlei Hinsicht: zum einen, weil es das Grundrecht auf intakte Umwelt feststelle; zum anderen zeige es, dass Bürgerinnen und Bürger – im konkreten Fall der Verein der Schweizer Klimaseniorinnen –, die ihre Rechte wahrnehmen, in ihrem Engagement unterstützt würden.

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martinus Redaktion aus Burgenland | martinus

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