Zur Aufhebung des ausnahmslosen Verbotes der „Beihilfe zur Selbsttötung“
„Wie ein Schlag ins Gesicht der Menschlichkeit“

Die Würde des Menschen ist unantastbar, das Leben ein hohes Gut, diese Werte, so Bischof Benno Elbs, zählen zu den Grundpfeilern unseres Zusammenlebens. | Foto:  Kath Kirche Vorarlberg / Dietmar Mathis
  • Die Würde des Menschen ist unantastbar, das Leben ein hohes Gut, diese Werte, so Bischof Benno Elbs, zählen zu den Grundpfeilern unseres Zusammenlebens.
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Mit der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Beihilfe zum Suizid straffrei zu stellen, befinden wir uns, so Bischof Benno Elbs, an einem „Scheideweg der Gesellschaft. Es ist wie ein Schlag ins Gesicht der Menschlichkeit, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet“, so der Bischof von Feldkirch.

Pressebüro der Katholischen Kirche Vorarlberg

„Die Entscheidung, Beihilfe zum Suizid straffrei zu stellen, untermauert der Verfassungsgerichtshof mit dem Schlagwort des freien Rechts auf Selbstbestimmung. Es ist eine Entscheidung, die die Antwort auf viele anderen Fragen schuldig bleibt“, betont Bischof Benno Elbs. „Welche Instanz entscheidet künftig über würdiges und unwürdiges Leben? Denn nichts anderes ist die Konsequenz dieses Entscheids, wenn der Gesetzgeber nun zu definieren hat, in welchen Fällen Beihilfe zum Suizid erlaubt sein wird“, fährt Elbs fort. Ist es das Erreichen eines gewissen Lebensalters, ist es ein bestimmtes Krankheitsbild, eine Depression, eine Behinderung, eine prognostizierte Lebenserwartung, führt Bischof Elbs nur einige der denkbaren „Roten Linien“ an, die überschritten werden könnten.

Begleitung am und nicht zum Sterbebett
„Sowohl seitens der Palliativmedizin als auch in der Hospizarbeit gibt es unzählige Stimmen, die natürlich von der Verzweiflung, der Angst, der Einsamkeit und dem Wunsch nach dem Tod erzählen. Sie berichten aber auch davon, wie oft gerade diese Verzweiflung ein Hilferuf nach menschlicher Nähe und nicht nach dem Beenden des Lebens ist. Ich selbst habe das als Priester und als Psychotherapeut an vielen Sterbebetten miterleben können“, so Elbs. „Diese Entscheidung des Verfassungsgerichthofes widerspricht dem, was mir und vielen Menschen heilig ist, die sich beruflich und auch ehrenamtlich in der Hospizarbeit, in den Palliativstationen, in der Begleitung Sterbenden einsetzen. Ich empfinde diese Entscheidung als einen Schlag ins Gesicht der Menschlichkeit, der Empathie.

Ich will nur niemandem zur Last fallen ...

Die Würde des Menschen ist unantastbar, das Leben ein hohes Gut, diese Werte, so Bischof Benno Elbs, zählen zu den Grundpfeilern unseres Zusammenlebens. „Diese Würde mit dem Verweis auf eine scheinbare Selbstbestimmtheit auszuhebeln, ist ein Hohn. Nie waren die Medizin und die Palliativmedizin auf einem höheren Stand. Ein Sterben in Würde und unter Erleichterung der körperlichen Leiden ist möglich. Was wir heute aber verlernt haben, ist der Umgang mit dem Tod“, betont Bischof Benno Elbs. Der Gedanke der Leistung dominiere unsere Gesellschaft. Wer nichts mehr leisten kann, wird an den Rand gedrängt. „In dem Sinn spiegelt dieser Entscheid auch den aktuellen Zeitgeist. Krankheit und Tod passen nicht in unser Bild von einem guten Leben. Dabei blenden wir aus, dass sie ganz elementar auch Teil davon sind. Wer also garantiert, dass beispielsweise der ältere Mensch, der niemandem zur Last fallen will, die Entscheidung zu sterben tatsächlich völlig frei trifft? Wer spürt seinen inneren Druck? Wir brauchen Entscheide, die Leben ermöglichen und nicht beenden.“

"Lassen Sie sich nicht entmutigen"
Wir befänden uns als Gesellschaft, so Bischof Benno Elbs, heute an einem Scheideweg. „Schützen wir das Recht auf Leben und damit auch die Schwachen und Kranken unter uns. Oder setzen wir uns unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung Scheuklappen auf, die Tod und Krankheit zu einem gesellschaftlichen Tabu werden lassen? Ich danke allen, die sich für eine Kultur des Lebens und der Begleitung engagieren. Lassen Sie sich nicht entmutigen!“

Autor:

KirchenBlatt Redaktion aus Vorarlberg | KirchenBlatt

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