Digitalisierung in der Pflege
Pflegeroboter im Blick

Pflegeroboter können im Seniorenheim eine Unterstützung sein.  | Foto:  © M. Doerr & M. Frommherz GbR
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Bei einem Studientag zum internationalen Tag der Pflegenden diskutierten Expert/innen aus dem Gesundheitsbereich die Chancen und Grenzen der Digitalisierung in der Pflege. Thema war dabei auch der Einsatz von Pflegerobotern.

Technik habe das Potenzial für die Verbesserung von Pflege und Versorgung, sagt die Leiterin des Clusters Pflege und Versorgungsorganisation, Anne Meißner, von der Universität Hildesheim in Deutschland. Gleichzeitig seien ihr Grenzen gesetzt: „Diese Grenzen sind weniger technischer, sondern vor allem sozialer, organisatorischer, kultureller oder ethischer Natur.“ Wichtig sei es daher zu überlegen, wo und wie Technologien sinnvoll eingesetzt werden können und wie sich Betroffene und Beteiligte eine „gute Pflege im Alter“ vorstellen.

Roboter und Recht
Was Meißner unter anderem feststellt, ist, dass sich die Technik rasch entwickle, Politik, Forschung und Praxis aber deutlich langsamer voranschritten. So auch bei den rechtlichen Bestimmungen rund um Pflegeroboter. Streng genommen gebe es in der österreichischen Rechtsordnung keine expliziten Regelungen für deren Einsatz, sagt Elias Felten vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. „Das heißt aber nicht, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelt“, betont der Rechtsexperte. In der OÖ. Alten- und Pflegeheimverordnung sowie auch in anderen Landesregelungen stehe, dass Pflege als Bezugspflege konzipiert ist, Bewohner/innen von Pflegeeinrichtungen ein Recht auf Interaktion mit realen Menschen haben und nur dem „aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende, anerkannte Pflegemodelle und -konzepte“ zum Einsatz kommen dürfen: „Pflegeeinrichtungen sind keine ‚Versuchslabore‘ für neue Technologien“, sagt Felten.

Umgang mit Daten
Ein Pflegeroboter verändert laut Felten nicht nur die Arbeitsabläufe und hat mögliche Auswirkungen auf den Personalschlüssel, sondern sammelt auch eine Vielzahl an Daten, von Bewohner/innen wie Pfleger/innen. „Personenbezogene Daten dürfen nur für eindeutig festgelegte Zwecke erhoben und verarbeitet werden“, erklärt Felten. Bei „sensiblen Daten“, zu denen Gesundheitsdaten gehören, müsse für eine legitime Verwendung das „objektive Interesse an der Verarbeitung der Daten das Interesse der Geheimhaltung überwiegen“. Zusätzlich sei der Einsatz des Pflegeroboters, der Daten sammelt, nur mit Zustimmung der Pflegekraft sowie der jeweiligen Bewohner/innen zulässig.
Auch wenn Pflegeroboter zurzeit vor allem in Form von Assistenzsystemen eingesetzt werden, sei das Recht laut Felten so flexibel, dass auf entsprechende Entwicklungen in der Pflegewissenschaft reagiert werden könne. „Digitalisierung kann entlasten und unterstützen“, ist Heidemarie Staflinger von der AK OÖ sicher, „aber niemals Pflege ersetzen. Digitalisierung wird nicht das Wundermittel sein, um den Personalmangel erfolgreich zu lindern.“«

Autor:

KirchenZeitung Redaktion aus Oberösterreich | KirchenZeitung

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