Kirche hier und anderswo
Katholischer Familienverband
Das Leben schützen
Beratung, Bedenkzeit und Hilfen zum Leben. Für eine ausreichende Bedenkzeit vor Suizidbeihilfe und vor dem Schwangerschaftsabbruch hat sich der Katholische Familienverband Steiermark ausgesprochen. Dass Ärzte per Gesetz verpflichtet sind, Patienten vor einer Schönheitsoperation umfassend zu beraten und eine mindestens zweiwöchige Bedenkfrist einzuräumen, während bei der Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Lebens keine Zeit zum Nachdenken und Aufzeigen von Alternativen vorgesehen...