Offen gesagt - Walter Prügger
Zwischenkirchlich

Foto: Neuhold

Seit kurzem gibt es wieder eine neue zwischenkirchliche Vereinbarung für den Religionsunterricht. Worum geht es dabei?

Jede Religionsgemeinschaft legt die Unterrichtsinhalte eigenständig fest und bestimmt die Religionslehrenden an Schulen. Für die römisch-katholische Kirche erfolgt die Beauftragung mittels „missio canonica“ durch den jeweiligen Bischof.
Ein dritter Punkt bezieht sich auf die Teilnahme. Der Religionsunterricht als Pflichtgegenstand darf sich jeweils nur auf Schülerinnen und Schüler der eigenen Gemeinschaft beziehen. Gerade dieser Passus ruft vor allem dann Unverständnis hervor, wenn es an einer Schule kein Unterrichtsangebot seitens einer Kirche oder Religionsgesellschaft gibt.
Als konstruktives und ermutigendes Zeichen für die ökumenische Verbundenheit und Zusammenarbeit ist es im heurigen Jahr gelungen, zwischenkirchliche Vereinbarungen mit der altkatholischen Kirche, mit der evangelischen Kirche A.B. und H.B. sowie im Mai mit den Freikirchen in Österreich abzuschließen. Mit der orthodoxen Kirche sind die Vorgespräche ebenfalls sehr weit fortgeschritten, so dass auch hier mit einer Unterzeichnung im Laufe des Jahres zu rechnen ist.
In begründeten Einzelfällen können nun Schülerinnen und Schüler den Unterricht einer der genannten anderen Konfessionen für die Dauer eines Jahres als Pflichtfach besuchen.

Walter Prügger, BEd MA,
Leiter des Amtes für Schule und Bildung der Diözese Graz-Seckau.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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