Vatikan kompakt | Teil 03
Wie lebt man als Vatikaner?

Der Governatoratspalast ist seit der Errichtung des Staates der Vatikanstadt durch die Lateranverträge am 11. Februar 1929 der Sitz des Governatorats der Vatikanstadt sowie der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt.					   | Foto: Fotolia
  • Der Governatoratspalast ist seit der Errichtung des Staates der Vatikanstadt durch die Lateranverträge am 11. Februar 1929 der Sitz des Governatorats der Vatikanstadt sowie der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt.   
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Der Staat der Vatikanstadt

Er würde 363 Mal in die Fläche Liechtensteins passen oder zumindest 4,5 Mal in die Fläche Monacos.


Staatsgebiet und exterritoriale Besitzungen

Als Enklave ist der Vatikanstaat rund um den vatikanischen Hügel vollständig vom römischen Stadtgebiet und somit vom italienischen Staat umgeben. Ganz ohne Passkontrolle überschreitet man die Grenze dazwischen. Auch gibt es einige Gebiete und Gebäude außerhalb dieses Areals, die einen sogenannten exterritorialen Status genießen. Dazu zählen beispielsweise die Lateranbasilika, die Basiliken Santa Maria Maggiore und St. Paul vor den Mauern, das Gebäude der Glaubenskongregation, das Sendezentrum von Radio Vatikan oder die Päpstliche Sommerresidenz in Castel Gandolfo. Als exterritoriale Besitzungen gehören sie zwar nicht zum vatikanischen Staatsgebiet, unterstehen aber der Rechtsprechung des Heiligen Stuhls als Völkerrechtssubjekt.

Vatikanische Staatsbürgerschaft

Etwa 850 Menschen leben auf dem Gebiet des Vatikanstaates. Davon besitzen etwa 550 auch die vatikanische Staatsbürgerschaft. Diese Anzahl ändert sich aber ständig, da die Verleihung zumeist an bestimmte Ämter und Funktionen gebunden ist. Endet die Arbeit, die ausschlaggebend für die Verleihung der Staatsbürgerschaft war, verliert man sie auch wieder. Bei vatikanischen Staatsbürgern handelt es sich daher in der Regel um Kardinäle, die in Rom leben, Schweizergardisten, päpstliche Diplomaten sowie Mitarbeiter der Kurie, die im Vatikan wohnen. Da auch Ehepaare auf vatikanischem Staatsgebiet wohnen und jährlich bis zu fünf „Vatikanbabys“ das Licht der Welt erblicken, besteht auch für Ehegatten und Kinder eines vatikanischen Staatsangehörigen die Möglichkeit, eine Staatsbürgerschaft zu erlangen.


Leben im Vatikanstaat

Das Leben im Vatikanstaat gestaltet sich wohl günstiger als im übrigen Italien. Auch wenn die genaue Höhe nicht bekannt ist, liegen etwa die Mieten um einiges unter den für die Stadt Rom üblichen Preisen. Da an den Vatikantankstellen, die inner- und außerhalb des Staatsgebietes betrieben werden, keine Steuern anfallen, tanken Vatikanbürger und -angestellte günstiger als andernorts in Italien. Niedrigere Preise gibt es ebenso im Supermarkt und der Apotheke des Vatikans. Menschen, die auf vatikanischem Staatsgebiet wohnen, können sich darüber hinaus auch sehr sicher fühlen. Dafür sorgen Schweizergarde, vatikanische Gendarmerie und eine eigene Feuerwehr.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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