Das Konzil wieder lesen | Teil 02
Vorauskostend teilnehmen

„Tätige Teilnahme“ der Gläubigen an der Liturgie ist ein großes Anliegen des II. Vatikanums. | Foto: Neuhold
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  • „Tätige Teilnahme“ der Gläubigen an der Liturgie ist ein großes Anliegen des II. Vatikanums.
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Es war vom ersten Augenblick an der Eindruck vorherrschend, dass das Thema Kirche „das Hauptstück des Konzils“ werden sollte. Auf Anregung der Kardinäle Leo Suenens und Giovanni Battista Montini hat man für das Thema „Kirche“ eine Zweiteilung gewählt, die auf die gesamte Arbeit des Konzils ausgeweitet werden kann: Einerseits gibt es Themen, die gewissermaßen mehr im Innenraum der Kirche bleiben; andererseits Themen, die das Verhältnis der Kirche zur Gesellschaft beschreiben. Ich möchte in den nächsten Teilen dieser Serie mit dem Innenraum beginnen – mit der Liturgie-, der Offenbarungs- und der Kirchen-Konstitution.

Innenraum I: Liturgie
Dass die Liturgie-Konstitution als erstes Dokument verabschiedet worden ist, kann mit Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. als eine glückliche Fügung angesehen werden: Die Kirche dokumentiere damit, dass sie ihre Mitte nicht in sich selbst, sondern in Gott hat

Was ist Liturgie?
Liturgie ist die Feier des Gottesdienstes der Kirche. Liturgie hat eine Richtung „von unten“, von den Menschen zu Gott, und eine Richtung „von oben“, von Gott zu den Menschen. Sie ist Feier des auferstandenen und gegenwärtigen Herrn Jesus Christus und Feier mit ihm. Sie ist ausgerichtet auf die Verherrlichung Gottes und Teilnahme an der Erlösung durch Tod und Auferstehung Jesu. Deshalb wird sie vom Konzil als Höhepunkt und Quelle des Lebens der Kirche bezeichnet

Wer feiert die Liturgie?
Das Konzil macht klar, dass die Liturgie bzw. die Sakramente nicht mehr allein von geweihten Amtsträgern, die ihre unverzichtbare Rolle haben, gefeiert werden, sondern von der ganzen zum Gottesdienst versammelten Kirche. Daraus ergibt sich, was manche als den „Kehrvers“ der Liturgiekonstitution angesehen haben: die Aufforderung zur „tätigen Teilnahme“ (actuosa participatio) aller Feiernden, d. h. alle sollen je auf ihre Weise innerlich und äußerlich an der Feier teilnehmen.

Wie wird das konkret?

  • Eine erste Konsequenz war die Verteilung der Aufgaben, wie sie in der konziliaren Liturgie praktiziert wird: Neben dem Priester gibt es den Diakon, Männer und Frauen als Ministranten, Lektoren, Kantoren usw
  • Was die Sprache in der Liturgie betrifft, hält die Liturgiekonstitution selbst grundsätzlich an der lateinischen Sprache fest; Lesung(en), Evangelium und andere Gebete können und sollen aber in der Muttersprache vorgetragen werden. Die konkrete Regelung hat das Konzil den Bischofskonferenzen überlassen. Auf dieser Ebene wurde die Möglichkeit, den ganzen Gottesdienst in der Muttersprache feiern zu können, mit Freude und Dankbarkeit aufgenommen. Die vom Papst approbierten Messbücher in den Landessprachen haben diese Entwicklung besiegelt.
  • Nicht zuletzt ist hier die Einführung des so genannten „Volksaltares“ zu nennen. Er kommt in der Liturgie-Konstitution noch nicht vor, setzt sich aber nach dem Konzil sehr rasch durch. An die Stelle der Vorstellung vom pilgernden Gottesvolk, an dessen Spitze und in dessen Namen der Priester am Hochaltar vor Gott tritt, tritt die Vorstellung der um den auferstandenen Herrn versammelten Gemeinde.
„Tätige Teilnahme“ der Gläubigen an der Liturgie ist ein großes Anliegen des II. Vatikanums. | Foto: Neuhold
Das Evangeliar, das vor jeder Sitzung des Konzils feierlich inthronisiert wurde. | Foto: KNA
Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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