Rahmenordnung für Corona

Die Bischofskonferenz erlässt und konkretisiert verschärfte Regeln für die Gottesdienste.
Seit 9. Oktober gilt in ganz Österreich die neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für Schutzmaßnahmen gegen Corona in Zusammenhang mit Gottesdiensten. Darin werden bestehende Regeln wiederholt, konkretisiert oder verschärft.
Zu den Grundregeln gehören weiterhin der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Während des gesamten Gottesdienstes ist von allen Mitfeiernden ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen solchen tragen können. Kurzzeitig abgenommen werden kann der Mund-Nasen-Schutz während liturgischer Dienste (LektorInnen, KantorInnen), wenn ein größerer Abstand zu anderen Personen gewährleistet ist. Priester und andere Gottesdienstleitende können – bei Abstand – die Maske abnehmen. MinistrantInnen er-füllen ihren Dienst mit Maske und Abstand.
Weiterhin gilt: Desinfektionsmittel an den Eingängen, entleerte und gereinigte Weihwasserbecken, bestmögliche Durchlüftung, Reinigung oft benutzter Gegenstände und Flächen. Bei Verdacht auf ansteckende Krankheit wird gebeten, den Gottesdienstbesuch durch Formen der Hauskirche zu ersetzen.
Zum Friedensgruß gibt es weiterhin kein Händereichen. Die Kommunion soll in Form der Handkommunion empfangen werden. Die Geldkollekte wird nicht durch Weiterreichen von Körben eingesammelt.
Für den Gesang sollen vor allem Gloria, Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf zum Evangelium, Sanctus und eventuell ein zum Tag passendes Lied herangezogen werden, darüber hinaus eher Instrumentalmusik. Chöre stellen sich mit Abstand auf, ihre Mitglieder legen die Maske nur zum Singen ab.
Für Erstkommunion, Firmung, Taufe und Trauung sind die Erstellung eines Präventionskonzeptes und die Einsetzung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Die Kontaktdaten der an der Feier Teilnehmenden sind zu erfassen. Bei der Erstkommunion legen die Kinder ihre Maske nur für den Kommunionempfang ab. Der Friedensgruß bei der Firmung erfolgt nicht mit Händedruck.
Für Begräbnisse und Totengedenken gelten am Friedhof oder in Hallen die staatlichen Vorschriften. Höchstens 500 Personen können teilnehmen, der übliche Abstand ist einzuhalten. Staatliche Regelungen gelten auch für Gruppentreffen und Chorproben.
Die Beichte ist nach wie vor nur außerhalb des Beichstuhls möglich. Krankenbesuche sollen vorher gut abgesprochen sein.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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