Weltkirche
Geboren in der Ukraine

Als Dammbruch erscheint der Aktion Leben Österreich das Tiroler Gerichtsurteil. Im Bild der südafrikanische Katse-Staudamm in Lesotho, der Johannesburg mit Trinkwasser versorgt. | Foto: KNA
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Ein Tiroler Bezirksgericht fachte den Streit um Leihmütter neu an. In der Ukraine sind sie erlaubt, in Österreich nicht.

Leihmutterschaft sei „eine moderne Form des Kinderhandels“. Sie missachte alles, „was wir über vorgeburtliche Grundlegung und pränatale Bindung kennen“. Diese Praxis stehe dem Bedürfnis des Kindes auf eindeutige Herkunft zudem „diametral entgegen“. Sie bedeute, „dass benachteiligte Frauen ihren Körper über Monate verkaufen und erhebliche gesundheitliche Risiken eingehen“. Martina Kronthaler, die Generalsekretärin der Aktion Leben, spricht daher beim jüngsten Urteil eines Tiroler Bezirksgerichts von einem „Dammbruch“.
Das bestehende Verbot von Leihmutterschaft werde durch diesen „Dammbruch“ ausgehebelt. Kronthaler verlangte daher, um eine Umgehung des Verbotes der „zutiefst menschenunwürdigen Technik“ der Leihmutterschaft zu verunmöglichen, solle das Verbot Verfassungsrang erhalten.

Ein österreichisches Ehepaar – der Vater ist Tiroler – ließ in der Ukraine von einer Leihmutter sein Kind austragen, wo diese Praxis nicht verboten ist. Im ukrainischen Geburtsregister wurden die Eltern eingetragen. Ein Tiroler Bezirksgericht hat jetzt als Pflegschaftsgericht die Elternschaft des Paares rechtskräftig anerkannt. Das Kindeswohl spreche für die „Zuordnung zu den Wunscheltern“, wobei das allgemeine Interesse an der Verhinderung von Leihmutterschaften nachrangig zu beurteilen sei, befand der Richter. Bisher war diese Anerkennung nur über den Umweg einer Adoption möglich.

„Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware“, wandte sich Susanne Kummer gegen Leihmutterschaft. Die Geschäftsführerin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) stellt fest: „Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden.“
Durch das Urteil werde eine Frau, die das Kind weder ausgetragen noch geboren habe, als rechtliche Mutter anerkannt, fasste Direktor Johannes Reinprecht vom Institut für Ehe und Familie (IEF) der Bischofskonferenz die Lage zusammen. Angesichts dieser „Schwachstelle des Rechtssystems“ bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Leihmutterschaft bedeute „immer Kinderhandel und sehr oft die Ausnützung von Frauen“.

Kinderwunsch wohlhabender Paare
Österreichs Familienbischof, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner, mahnte in der Wochenzeitung „Die Tagespost“, wenn Leben zur Ware werde, „bleiben Menschenrechte auf der Strecke“. Er könne den Tiroler Richterentscheid nicht nachvollziehen. Beim Geschäft mit Leihmutterschaft werden Frauen aus ärmeren Regionen für den Kinderwunsch wohlhabender Paare ausgenutzt.
Ob mit Bezahlung oder Aufwandsentschädigung, Kinder werden auf jeden Fall „verkauft“, meinte die Autorin Eva Maria Bachinger in der „Furche“. Das vereinbarte Honorar werde nur bei der „Lieferung“ des Kindes ausbezahlt, das dann „selbstverständlich nichtbehindert“ sein müsse. Zudem werde das Kind auch durch die Schwangerschaft geprägt, nicht nur durch die genetische, leibliche Mutter.

JOHANN A. BAUER

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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