Corona-Regelung für Gottesdienste ist rechtskonform

Zur Kritik von laizistischen und atheistischen Kreisen an den auch während des Lockdowns
erlaubten Gottesdiensten hat sich der Religionsrechtsexperte Prof. Andreas Kowatsch geäußert.
In Österreich bestehe Trennung von Kirche und Staat bei gleichzeitiger Kooperation zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften. Die Ausnahme für die Gottesdienste entspreche voll der bestehenden Rechtsordnung. Sie sei kein Privileg der Religionsgemeinschaften. Die Religionsausübung, sowohl öffentlich als auch privat, ist in der Verfassung garantiert. Die Begrenzung von Veranstaltungen jeder Art trifft Gläubige wie nicht religiöse Menschen in gleicher Weise. Das Verbot religiöser Veranstaltungen würde ausschließlich religiöse Menschen treffen.
Die Zulassung religiöser Feiern setze ohnehin entsprechende Schutzmaßnahmen dabei voraus.

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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