Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste
Wieder Lockdown: Kirchen ziehen mit

Erstmals fand eine Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz (BIKO) als Videokonferenz statt. Den „Screenshot“ von den Teilnehmern der Herbstvollversammlung machte Peter Schipka, Generalsekretär der BIKO. | Foto: Peter Schipka/Österreichische Bischofskonferenz
  • Erstmals fand eine Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz (BIKO) als Videokonferenz statt. Den „Screenshot“ von den Teilnehmern der Herbstvollversammlung machte Peter Schipka, Generalsekretär der BIKO.
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Alle 16 in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften setzen bis 6. Dezember öffentliche Gottesdienste aus. Weiterhin sind nicht-öffentliche Gottesdienste im kleinsten Kreise möglich.

Wenige Tage nach der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz (BIKO), die heuer aufgrund der Corona-Pandemie erstmals online stattfand, war klar: Die Feier öffentlicher Gottesdienste wird nun dennoch bis 6. Dezember ausgesetzt. Ursprünglich hatte es gleich im Anschluss an die Herbstvollversammlung geheißen, dass die Gottesdienste unter strengen Sicherheitsmaßnahmen weiterhin stattfinden sollen. Doch die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen und der durch die Bundesregierung verordnete Lockdown änderten die Sachlage: Im Zuge einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab einigten sich alle 16 in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften auf die zeitlich befristete Aussetzung der öffentlichen Got­tesdienste.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Im neuesten Regelwerk der Bischofskonferenz dazu heißt es u. a.: „Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gespräch offen.“ Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Weiters legten die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier von Begräbnissen sind bis zu 50 Personen zugelassen. Das gilt auch für Gottesdienste – also die Mess­feier oder Wort-Gottesfeier – unmittelbar vor oder nach der Bestattung.

Weiterhin kann die „Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles“ stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

„Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu unterstützen.“

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
„Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie“, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner. Christliche Nächstenliebe heiße jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen.
Detaillierte Regeln gibt es für „nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis“. Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss „Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten“, heißt es ausdrücklich. Wie bisher muss dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Auch während der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz war die Corona-Pandemie eines der bestimmenden Themen. So warben die Bischöfe im Hinblick auf einen geeigneten Impfstoff für die Impfung: Die Bereitschaft zur eigenen Impfung sei Ausdruck eigenverantwortlicher christlicher Haltung, so die Bischöfe. Weitere Themen bei der Konferenz waren u. a. der Terroranschlag in Wien und die neue Enzyk­lika „Fratelli tutti“ von Papst Franziskus.

Globale Krisen gemeinsam bewältigen

Mit Verweis auf die Enzyklika warben die Bischöfe für eine „neue Politik“, die um „eine Welt der Geschwisterlichkeit und sozialer Freundschaft“ bemüht ist. Nicht nur die gegenwärtigen Probleme zeigten, dass globale Krisen nur gemeinsam und weltweit überwunden werden können, betonten die Bischöfe in ihrer Schlusserklärung. Sie traten für die Zusammenarbeit über „alle kulturellen, religiösen, geografischen, ethnischen und politischen Grenzen hinweg“ ein.

Im Hinblick auf den Terroranschlag in Wien plädierte die Bischofskonferenz für einen redlichen Diskurs. Das Ziel eines solchen Anschlages sei es immer, die Gesellschaft als Ganzes und das Zusammenleben zu spalten und zu zerstören. „Jegliche pauschale Diffamierung von Religion weisen wir jedoch entschieden zurück“, so die Bischöfe und erinnerten in diesem Zusammenhang an die gemeinsame Positionierung von Papst Franziskus und Groß­imam Ahmad Al-Tayyib vor einem Jahr in Abu Dhabi, wonach der Name Gottes nie benutzt werden darf, um Mord, Vertreibung und Unterdrückung zu rechtfertigen.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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