Lektoren- und Akolythenamt offiziell auch für Frauen
Ein „Lichtblick“ für die Frauen

In der katholischen Kirche in Österreich ist es eine seit Langem bestehende Praxis, dass Frauen als Kommunionhelferinnen, Lektorinnen oder Kantorinnen während des Got­tesdienstes im Einsatz sind. | Foto: princessdlaf – iStcok.com
  • In der katholischen Kirche in Österreich ist es eine seit Langem bestehende Praxis, dass Frauen als Kommunionhelferinnen, Lektorinnen oder Kantorinnen während des Got­tesdienstes im Einsatz sind.
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Mit einem „Motu proprio“ öffnete Papst Franziskus endgültig das Lektoren- und Akolythenamt für Frauen. Er regelte damit eine weltweit teils bereits lange bestehende Praxis offiziell.

Mit dem Erlass „Spiritus Domini“ (Der Geist des Herrn) strich Papst Franziskus das Wort „männlich“ aus dem Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuches. Damit können nun alle getauften Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit „dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden“. Somit ist in der katholischen Kirche nun auch ganz offiziell Frauen erlaubt, das Amt einer Lektorin und den Altardienst als sogenannte „Akolythen“ ausüben.
Mit der Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus am 11. Jänner eine weltweit – und insbesondere im deutschen Sprachraum – teils bereits lange bestehende Praxis der Diens­te von Frauen bei der Eucharistiefeier rechtlich neu geregelt. Dabei geht es um Ämter wie das Vortragen von Lesungen, das Austeilen der Kommunion und den Altardienst, die jetzt auch für Frauen eine feste kirchenrechtliche Form bekommen.

Offizielle Beauftragung

Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und die Kommunion austeilen. Neu ist, dass neben Männern jetzt auch Frauen diese Dienste in Form einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen übertragen werden können.

Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.
Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Forderung von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am „königlichen Priestertum“ Christi hätten.

Die gemeinsame Mitverantwortung aller Getauften in der Kirche muss unbedingt wiederentdeckt werden.

Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion und andere liturgische Dienste, die in Ermangelung eines Akolythen meist von Ministranten ausgeführt werden. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten – der zum Leib Christi gewandelten Hostie – zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu.

Seinem „Motu proprio“ fügte Papst Franziskus laut „Vatican News“ einen erläuternden Brief an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, bei. Darin führt er die theologischen Gründe seiner Entscheidung aus. Im Horizont der vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestoßenen Erneuerung („rinnovamento“) sei „heute immer stärker zu spüren, dass die gemeinsame Mitverantwortung aller Getauften in der Kirche unbedingt wiederentdeckt werden muss. Das gilt besonders für die Sendung der Laien“, heißt es darin. Franziskus zitierte u. a. aus dem Schlussdokument der Sonder-Bischofssynode für das Amazonasgebiet aus dem Jahr 2019, das die Synodenväter per Abstimmung beschlossen und ihm überreicht hatten. „Die Kirche in Amazonien muss darauf dringen, dass Männern und Frauen gleichermaßen Dienstämter übertragen werden“, stand dort zu lesen.

„Großer Schritt zur Gleichberechtigung

Die Katholische Frauenbewegung Österreichs (kfbö) bezeichnte die Öffnung des Lektoren und Akolythendienst für Frauen als „Lichtblick“. Die Entscheidung des Papstes, so kfbö-Vorsitzende Angelika Ritter-Grepl, sei „ein großer Schritt hin zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kirche“.
Die Anerkennung der grundsätzlich gleichen Würde von Männern und Frauen finde jetzt ihren Ausdruck in der Gleichstellung auf rechtlicher Ebene, da Frauen im Altarraum nun endgültig institutionalisiert seien, erläuterte Ritter-Grepl. „Die Entscheidung des Papstes weist in die Zukunft und zeigt, dass es den beständigen Einsatz für Veränderung braucht, wie er etwa auch bei der Amazonien-Synode geleistet wurde.“ Der Papst nähre mit seinem Schritt nun „die Hoffnung darauf, dass auch in Richtung der Weiheämter weitergedacht wird“, meinte Ritter-Grepl.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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