Aschermittwoch
Aschenkreuz im „Corona-Modus“

Nach der Segnung und nachdem die im Messbuch vorgesehenen Worte gut vernehmlich gesprochen wurden, wird die Asche – unter Wahrung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen (Tragen einer FFP2-Maske) – auf das Haupt der zur Aschenauflegung Herangetretenen gestreut. | Foto: Corinne Simon/KNA
  • Nach der Segnung und nachdem die im Messbuch vorgesehenen Worte gut vernehmlich gesprochen wurden, wird die Asche – unter Wahrung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen (Tragen einer FFP2-Maske) – auf das Haupt der zur Aschenauflegung Herangetretenen gestreut.
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Die vatikanische Gottesdienstkongregation hat für den Aschenritus weltweit festgelegt, dass dieser heuer „wortlos und ohne Berührung“ stattfinden muss. Zudem wird es eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben.

Die Corona-Pandemie hat heuer auch auf die Liturgie am Aschermittwoch Auswirkungen. Nach den Bestimmungen der vatikanischen Gottesdienstkongregation wird der Aschenritus heuer „wortlos und ohne Berührung“ gespendet. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. „Diese in anderen Ländern übliche Form erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens“, erklärte Weihbischof Anton Leichtfried im Interview mit Kathpress. Leichtfried ist in der Österreichischen Bischofskonferenz der zuständige Referatsbischof für die Liturgie. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.

Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel „Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium“ oder „Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst“ sein, so Weihbischof Leichtfried. „Anschlie­ßend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt.“ Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.

In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. „Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fas­tenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe“, erklärte dazu Leichtfried.

Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: „Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit.“

Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: „Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken.“ Es gehe darum, „mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen“, hielt der Liturgie-Bischof fest.

Beginn der Fastenzeit

Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Got­tesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.

Das Aschenkreuz steht für den Beginn der österlichen Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.

Gottesdienste sind, wie „Kirche bunt“ bereits in der Ausgabe 5/2021 berichtete, seit
7. Februar wieder öffentlich. Die wichtigsten Regeln der Rahmenordnung der Bischofskonferenz sind, dass ein erhöhter Mindest­abstand von zwei Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist und sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien dabei grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist. Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich. Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich, Trauungen sind weiterhin zu verschieben.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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